Bürgerinitiative verliert vor Gericht

Karsten Donneker und Dr. Sylvia Arnold zeigen sich deutlich erfreut über den Entscheid des Amtsgerichtes Minden, die einstweilige Verfügung, welche die Bürgerinitiative gegen die Stadtverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu erwirken versucht hatten, abzulehnen.
Die Bürgerinitiative hatte sich an der Aussage beider Parteien gestört „Die leider zu niedrigen Geburtenzahlen werden über kurz oder lang zur Zwangsschließung des Teilstandortes Veltheim führen (Die Mindestzahl beträgt 15 Schüler)“

Diese Behauptung sei falsch hieß es in der Begründung der Klageschrift. Es handele sich dabei um eine „unrichtige Tatsachenbehauptung“ mit der „absichtlich“ die Zustimmung zum Bürgerentscheid mit unlauteren Mitteln hintertrieben werden solle.
Diese Sichtweise lehnte das Gericht ab.

Der von Bündnis 90/Die Grünen und SPD beauftragte Portaner Rechtsanwalt Torsten Grotjohann begründete ausführlich und nachvollziehbar, warum diese Aussage keine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern eine Prognoseaussage sei. Insgesamt entstehe darüber hinaus der Eindruck, dass die Bürgerinitiative hier versuche, eine politische Entscheidung mit zivilrechtlichen Mitteln zu beeinflussen. Weiterhin erläutert er, dass die Ratsentscheidung der Stadt Porta Westfalica auf einem Bildungskonzept beruht, dass in einem langfristigen Entscheidungsprozess und in einem demokratischen Verfahren unter Abwägung sämtlicher Interessen aller Betroffenen erstellt wurde. Einer dieser entscheidenden Faktoren ist eben auch die zu geringe Geburtenentwicklung im Ortsteil Veltheim mit allen dazugehörenden negativen Folgen für den Grundschulstandort.

„Wir haben den Eindruck, dass mit dieser Gerichtsentscheidung wieder etwas mehr Sachlichkeit eingekehrt ist und hoffen, dass das Vertrauen der Bürger in ihre gewählten Vertreter gestärkt wird“, sind sich die Vorstände beider Parteien einig.

Die Stadverbandsvorsitzenden:
Dr. Sylvia Arnold, Ratsmitglied, Die Grünen
Karsten Donneker, Ratsmitglied, SPD

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